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   OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18   

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OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18 (https://dejure.org/2022,52001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2022 - 15 W 260/18 (https://dejure.org/2022,52001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2022 - 15 W 260/18 (https://dejure.org/2022,52001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - 11 VI 381/10
  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    § 2 VBVG ist auch auf die dem Nachlasspfleger zustehenden Vergütungsansprüche anwendbar (vgl. BGH FamRZ 2013, 295).

    Der Nachlasspfleger hat hierfür die zur Abrechnung gestellten Tätigkeiten zumindest stichwortartig anzugeben und in einem Umfang zu konkretisieren, der eine sachliche Überprüfung der Abrechnungspositionen erlaubt (vgl. BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844, 845).

  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 15 W 632/10

    Höhe des Stundensatzes eines als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Nach Maßgabe dieser Grundsätze hält der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Tätigkeit eines als Nachlasspflegers bestellten Rechtsanwalts mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad einen Stundensatz von 110,- EUR für angemessen (vgl. Senat MDR 2011, 609).

    Etwas anderes gilt nur für offensichtlich unzweckmäßige Verfahrensweisen (vgl. Senat MDR 2011, 609).

  • OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Die Sicherung und der Erhalt des Nachlasses haben ausweislich des Regelungszusammenhanges der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB Vorrang vor seiner Vermehrung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. April 2020 - 3 W 37/20 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Welche Maßnahmen insoweit zweckmäßig sind, entscheidet der Nachlasspfleger nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGHZ 49, 1/5).
  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Ausreichend ist es daher, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2018, Aktenzeichen IV ZB 16/17, juris; OLG München, Beschluss vom 16. März 2015 - 31 Wx 81/14 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 Wx 189/19

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Auch mit Blick zum einen auf den unverhältnismäßig hohen Zeit- und Dokumentationsaufwand für den Nachlasspfleger sowie zum anderen im Hinblick darauf, dass eine Beaufsichtigung seiner Tätigkeit durch das Nachlassgericht nicht stattfindet, ist die Erforderlichkeit einer minutengenauen Abrechnung zu verneinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2019, Aktenzeichen I-3 Wx 189/19, juris).
  • OLG Celle, 24.03.2016 - 6 W 14/16

    Anforderungen an die Darlegung der Tätigkeit durch den Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Eine minutengenaue Abrechnung, wie sie noch das Oberlandesgericht Celle in seinem - von der Beteiligten zu 7) insoweit herangezogenen Beschluss vom 24. März 2016 (Az. 6 W 14/16) fordert, ist weder erforderlich noch angezeigt.
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Der Nachlasspfleger hat hierfür die zur Abrechnung gestellten Tätigkeiten zumindest stichwortartig anzugeben und in einem Umfang zu konkretisieren, der eine sachliche Überprüfung der Abrechnungspositionen erlaubt (vgl. BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844, 845).
  • OLG München, 16.03.2015 - 31 Wx 81/14

    Vergütung des Nachlasspflegers aus dem Nachlass

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Ausreichend ist es daher, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2018, Aktenzeichen IV ZB 16/17, juris; OLG München, Beschluss vom 16. März 2015 - 31 Wx 81/14 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Vergütung für die Stundenauflistung und die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Solche individuellen Unterschiede in der Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit der jeweils bestellten Nachlasspfleger müssen grundsätzlich hingenommen werden (vgl. Beschluss des OLG Schleswig vom 2. Juni 2014, Aktenzeichen 3 Wx 10/14, juris).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

  • OLG Hamm, 15.02.2024 - 6 WF 235/23
    Nach anderer, zur Vergütung des Nachlasspflegers nach § 3 VBVG entwickelter Auffassung, bedarf es einer minutengenauen Aufschlüsselung nicht; maßgeblich ist danach vielmehr, dass die Angaben in dem Vergütungsantrag die Feststellung einer ungefähren Größenordnung für die entfalteten Tätigkeiten ermöglichen und so zur Grundlage einer Schätzung nach § 287 ZPO gemacht werden können (jeweils zum Nachlasspfleger: BGH, Beschluss vom 14.03.2018, IV ZB 16/17, FamRZ 2018, 958, Juris Rn. 27; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2023, 20 W 226/21, FamRZ 2023, 1660, Juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2022, 15 W 260/18, NLPrax 2022, 67, Juris Rn. 44; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2019, 3 Wx 189/19, Rpfleger 2020, 275, Juris Rn. 16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2018, 1 W 144/16, NLPrax 2019, 35, Juris Rn. 49; OLG München, Beschluss vom 16.03.2015, 31 Wx 81/14, Juris Rn. 7).
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